Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat bekanntgegeben, dass Galatasaray gegen die Break-even-Vorschrift verstoßen hat und demzufolge für die nächsten vier Jahre mit finanziellen sowie personellen Auflagen einverstanden ist. Zunächst sind 15 Millionen Euro fällig!
Nachfolgend die Einzelheiten zum Vergleich:
• Der Vergleich betrifft die Spielzeiten 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2021/22.
• Galatasaray verpflichtet sich dazu, die Break-even-Vorschrift bis zur Monitoring-Periode 2021/22 (d.h. für die 2019, 2020 und 2021 endenden Berichtszeiträume) in vollem Umfang zu erfüllen.
• Galatasaray stimmt zu, für das 2018 endende Finanzjahr ein maximales Break-even-Defizit von 20 Mio. Euro und für das 2020 endende Finanzjahr ein maximales Break-even-Defizit von zehn Mio. Euro auszuweisen.
• Galatasaray erklärt sich mit der Begrenzung des Verhältnisses zwischen dem Personalaufwand und den Einnahmen, der Amortisation von Spielerregisterungen und der Nettoschulden bei Banken für das 2020 endende Finanzjahr einverstanden.
• Galatasaray erklärt sich einverstanden, einen Gesamtbetrag von bis zu 15 Mio. Euro zu zahlen, der von den Einnahmen aus seiner Teilnahme an UEFA-Wettbewerben ab der Saison 2017/18 einbehalten wird. Von diesem Betrag sind sechs Mio. Euro ohne Abzug fällig, ungeachtet einer vorzeitigen Aufhebung des Vergleichs. Die Zahlung der verbleibenden neun Mio. Euro ist bedingt und der Betrag kann unter bestimmten Umständen einbehalten werden, je nachdem, ob der Verein die ihm im Rahmen des Vergleichs auferlegten operativen und finanziellen Maßnahmen erfüllt.
• Galatasaray akzeptiert eine Begrenzung der Anzahl Spieler, die der Verein in die A-Liste für die Teilnahme an UEFA-Wettbewerben aufnehmen darf. Insbesondere für die Spielzeiten 2018/19 bis 2021/22 darf Galatasaray anstelle der möglichen Höchstzahl von 25, die im betreffenden Wettbewerbsreglement vorgesehen ist, höchstens 21 Spieler auf der A-Liste registrieren. Diese Begrenzung wird schrittweise aufgehoben (für die Spielzeit 2019/20 auf 22 Spieler, für die Spielzeit 2020/21 auf 23 Spieler und für die Spielzeit 2021/22 auf 25 Spieler), sofern der Verein die mit der FKKK-Untersuchungskammer vereinbarten operativen und finanziellen Maßnahmen erfüllt.
• Galatasaray akzeptiert für die Dauer des Vergleichs eine rechnerische Begrenzung der Anzahl neu registrierter Spieler, die der Verein für die Teilnahme an einem UEFA-Wettbewerb in die A-Liste aufnehmen darf. Diese Berechnung basiert auf der Nettotransferposition des Vereins in der jeweiligen im Vergleich vereinbarten Registrierungsperiode. Diese Begrenzung wird ab der Spielzeit 2021/22 aufgehoben, sofern der Verein die mit der FKKK-Untersuchungskammer vereinbarten operativen und finanziellen Maßnahmen erfüllt.